Bestattungen Rösch in Forchheim - Titelbild

Trau­er­fall: Was tun?

Der Tod fragt nicht nach dem “wann und war­um”, er tritt unmit­tel­bar auf.

Bei einem Haus­ster­be­fall soll­te immer zuerst ein Arzt benach­rich­tigt wer­den. In den meis­ten Fäl­len ist es der Haus­arzt, der im Anschluss an die Lei­chen­schau auch die Todes­be­schei­ni­gung aus­stellt. Ver­stirbt eine Per­son im Kran­ken­haus oder in einem Alten­heim, so wird der Arzt durch die Ver­wal­tung benachrichtigt.

Jetzt soll­ten Sie sich mit uns tele­fo­nisch in Ver­bin­dung set­zen um alle wei­te­ren Schrit­te ver­trau­ens­voll zu bespre­chen. Rufen Sie uns bit­te unter der Ruf­num­mer 09191–2336 (erreich­bar 24/7) an. Wir wol­len Ihnen soviel wie mög­lich anfal­len­de Tätig­kei­ten abnehmen.

Sie als Ange­hö­ri­ger allei­ne bestim­men das Bestat­tungs­in­sti­tut Ihres Vertrauens.

Um die For­ma­li­tä­ten und die Abwick­lung des Ster­be­falls rei­bungs­los erle­di­gen zu kön­nen, benö­ti­gen wir fol­gen­de Unter­la­gen für das Standesamt:

  • Für Ver­hei­ra­te­te die Hei­rats­ur­kun­de oder das Familienstammbuch
  • Für Geschie­de­ne die Hei­rats­ur­kun­de und das Scheidungsurteil
  • Für Ledi­ge die Geburtsurkunde
  • Für Ver­wit­we­te die Hei­rats­ur­kun­de und die Ster­be­ur­kun­de des Ehepartners

Nicht zu vergessen:

  • In Forch­heim setzt das Fried­hofs­amt (Dechant-Reu­der-Stra­ße 4) den Ter­min für die Beer­di­gung fest.
  • Pfarr­amt (Trau­er­got­tes­dienst)
  • Zei­tung
  • Blu­men (Sarg­bu­kett)
  • Stein­metz (Grab­stein abräumen)
  • Dru­cke­rei (Trau­er­bil­der)
  • Kran­ken­kas­se (abmel­den)
  • Ren­ten abmel­den – Rentenanpassungsmitteilung
  • Ver­si­che­run­gen, Tele­fon, Zei­tung usw. kündigen