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Bestat­tungs­ar­ten

Es gibt eine Rei­he von ver­schie­de­nen Bestat­tungs­ar­ten, zu den klas­si­schen zäh­len sicher­lich die Erd­be­stat­tung oder die Feu­er­be­stat­tung. Dar­über hin­aus wur­den in den letz­ten Jah­ren alter­na­ti­ve bzw. erwei­tern­de Bestat­tungs­for­men gefun­den, die jedoch nicht in allen Regio­nen ver­wirk­licht wer­den kön­nen. Grund­sätz­lich wird die Wahl der Bestat­tungs­art bestimmt durch per­sön­li­che Über­zeu­gun­gen, reli­giö­se Moti­ve und Lebens­ein­stel­lun­gen. Auch die finan­zi­el­len Umstän­de spie­len hier­bei eine Rol­le. Hat der Ver­stor­be­ne eine form­ge­rech­te Wil­lens­er­klä­rung über die von ihm gewünsch­te Form der Bestat­tung hin­ter­las­sen, so soll­ten sich die Ange­hö­ri­gen dar­an hal­ten. Ansons­ten wird davon aus­ge­gan­gen, dass die Hin­ter­blie­be­nen als Ent­schei­dungs­be­rech­tig­te die Form und Art der Bestat­tung im Sin­ne des Ver­stor­be­nen regeln.

Wir erklä­ren Ihnen hier die ver­schie­de­nen Bestattungsarten.

Erd­be­stat­tung

Bei die­ser tra­di­tio­nel­len Bestat­tungs­form wird der Sarg nach der Trau­er­fei­er auf einem Fried­hof in einem Grab bei­gesetzt. Die Erd­be­stat­tung bedarf kei­ner beson­de­ren Wil­lens­er­klä­rung. Es kann grund­sätz­lich zwi­schen einem Rei­hen- oder einem Wahl­grab (Dop­pel- und Fami­li­en­grab) ent­schie­den wer­den. Bei einem Wahl­grab kön­nen Lage und Grö­ße je nach Fried­hofs­sat­zung selbst bestimmt wer­den. Je nach Art kön­nen meh­re­re Bei­set­zun­gen in einer Grab­stel­le vor­ge­nom­men wer­den. Grab­mal und Grab­pfle­ge fal­len nur ein­mal an. Ist bereits ein Grab vor­han­den, wird die Ver­wend­bar­keit geprüft und die Zustim­mung des Nut­zungs­be­rech­tig­ten ein­ge­holt. Der Erwerb des Nut­zungs­rech­tes an einer oder meh­re­ren Wahl­grab­stät­ten ist auf einen bestimm­ten Zeit­raum begrenzt, kann jedoch ver­län­gert wer­den. In der Regel muss das Nut­zungs­recht schon dann ver­län­gert wer­den, wenn in eine mehr­stel­li­ge Grab­stät­te eine wei­te­re Bestat­tung erfolgt. Erfor­der­lich ist dann die Nach­zah­lung der Gebühr für alle Grab­stel­len der jewei­li­gen Grab­ein­heit auf die gesetz­li­che Ruhe­frist des Fried­hofs. Die­se ist bei den Fried­hö­fen je nach den Boden­ver­hält­nis­sen unterschiedlich.

Feu­er­be­stat­tung

Anders als bei der Erd­be­stat­tung ste­hen für die Urnen­bei­set­zung ver­schie­de­ne öko­lo­gisch unbe­denk­li­che Bestat­tungs­for­men zur Ver­fü­gung. Je nach Wunsch des Ver­stor­be­nen oder der Hin­ter­blie­be­nen kann das im Fami­li­en­grab, in einem klas­si­schen Urnen­grab sein oder bei­spiels­wei­se auch unter einem Baum inmit­ten eines Fried­walds. Vie­le Men­schen wün­schen für sich eine anony­me Bei­set­zung auf einer Urnen­wie­se oder eine See­be­stat­tung. In die­sem Fal­le wis­sen die Ange­hö­ri­gen zwar wo die Urne bei­gesetzt wur­de, es gibt aber kei­ne per­sön­li­che Grab­stel­le. So bleibt der Ver­stor­be­ne zeit­los in Ihrer Erin­ne­rung, ohne dass die Sor­ge für ein Grab getra­gen wer­den muss.

See­be­stat­tung

In der Regel fin­det am Hei­mat­ort des Ver­stor­be­nen eine übli­che Trau­er­fei­er mit anschlie­ßen­der Ein­äsche­rung statt. Der Bestat­ter über­sen­det die Kre­ma­to­ri­ums­ur­ne an eine See­be­stat­tungs-ree­de­rei. Dort wird die Asche in eine See­be­stat­tungs­ur­ne aus auf­lös­ba­rem Mate­ri­al umge­füllt. Die Ange­hö­ri­gen haben die Wahl, ob sie an der Bestat­tung der Urne auf hoher See teil­neh­men möch­ten oder nicht.

Baum­be­stat­tung

Fried­Wald ist eine alter­na­ti­ve Form der Bestat­tung. Die Asche Ver­stor­be­ner wird in einer bio­lo­gisch abbau­ba­ren Urne bei­gesetzt, mit­ten in der Natur, an den Wur­zeln eines Bau­mes. So eröff­net sich eine natür­li­che und wür­de­vol­le Alter­na­ti­ve zu den bis­lang gewohn­ten Bestat­tungs­or­ten. Die Grab­pfle­ge über­nimmt im Fried­Wald die Natur.