Der Tod fragt nicht nach dem “wann und warum”, er tritt unmittelbar auf.
Bei einem Haussterbefall sollte immer zuerst ein Arzt benachrichtigt werden. In den meisten Fällen ist es der Hausarzt, der im Anschluss an die Leichenschau auch die Todesbescheinigung ausstellt. Verstirbt eine Person im Krankenhaus oder in einem Altenheim, so wird der Arzt durch die Verwaltung benachrichtigt.
Jetzt sollten Sie sich mit uns telefonisch in Verbindung setzen um alle weiteren Schritte vertrauensvoll zu besprechen. Rufen Sie uns bitte unter der Rufnummer 09191–2336 (erreichbar 24/7) an. Wir wollen Ihnen soviel wie möglich anfallende Tätigkeiten abnehmen.
Sie als Angehöriger alleine bestimmen das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens.
Um die Formalitäten und die Abwicklung des Sterbefalls reibungslos erledigen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen für das Standesamt:
- Für Verheiratete die Heiratsurkunde oder das Familienstammbuch
- Für Geschiedene die Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil
- Für Ledige die Geburtsurkunde
- Für Verwitwete die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehepartners
Nicht zu vergessen:
- In Forchheim setzt das Friedhofsamt (Dechant-Reuder-Straße 4) den Termin für die Beerdigung fest.
- Pfarramt (Trauergottesdienst)
- Zeitung
- Blumen (Sargbukett)
- Steinmetz (Grabstein abräumen)
- Druckerei (Trauerbilder)
- Krankenkasse (abmelden)
- Renten abmelden – Rentenanpassungsmitteilung
- Versicherungen, Telefon, Zeitung usw. kündigen